Die Schulpflegschaft ist die offizielle Interessenvertretung aller Eltern unserer Schule.
Sie setzt sich zusammen aus den gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden aller Klassen.
Aufgaben:
- Vertretung der Elterninteressen gegenüber Schulleitung und Schulkonferenz
- Beratung schulischer Themen wie Unterricht, Erziehung und Schulleben
- Mitwirkung bei wichtigen Entscheidungen der Schule
Wahl: Die Schulpflegschaft wird jedes Jahr zu Beginn des Schuljahres gewählt – spätestens fünf Wochen nach Unterrichtsbeginn.
Vorsitzende/r der Schulpflegschaft:
