Erzieherische Maßnahmen

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Das sind die fünf grundlegenden Regeln, die in den Klassen besprochen werden und sowohl im Unterricht als auch in den Pausen und der Betreuung gelten.

Für den Fall von Verstößen gegen diese Regeln haben wir in einer gemeinsamen Konferenz folgende erzieherische Maßnahmen beschlossen:

 

Regeln

 

Regelverstoß                        

              

3x Ermahnung  

 (Reflexion und Wiedergutmachung)           

                                                               

Elternbrief mit Unterschrift

                        

Gespräch der Schulleitung mit dem Kind (schriftl. Mitteilung der Schulleitung an die Eltern)

                       

Förderkonferenz I (Gespräch der Schulleitung und Lehrer mit den Eltern)

                              

Ordnungsmaßnahmen Schulgesetz §53

 

Gespräche mit dem Kind stehen stets im Vordergrund.

Bei gravierenden Verstößen, kann in Rücksprache mit der Schulleitung auf eine Ermahnung verzichtet werden.