17.02.2022
Unterricht ab dem 10.01.2022
Liebe Eltern,
ich hoffe, Sie alle hatten einen guten Start ins neue Jahr.
Zum Wiederbeginn des Unterrichts gibt es ein paar geringfügige Änderungen bzgl. der Testpflicht über die ich Sie hiermit kurz informieren möchte.
Ab dem 10.01.2022 gilt für alle Schülerinnen und Schüler die Testpflicht. Ausgenommen sind lediglich genese Schülerinnen und Schüler für acht Wochen. Denn ihre Teilnahme am Lolli-Test könnte das Ergebnis verfälschen.
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Lolli-Test teilnehmen möchten, müssen zu den Testtagen einen Bürgertest vorlegen.
In der ersten Schulwoche werden alle Klassen am Montag, 10.01.2022 getestet. Ab Mittwoch wird dann wieder im üblichen Rhythmus (Klassen 1 und 2 Montag und Mittwoch, Klassen 3 und 4 Dienstag und Donnerstag) getestet.
Beim Lolli-Test geben die Schülerinnen und Schüler jetzt immer 2 Proben (eine Probe für den Pool und eine Einzelprobe) ab. Somit ist gewährleistet, dass infizierte Schülerinnen und Schüler noch am selben Tag über das positive Ergebnis informiert werden. Daher ist es wichtig, dass ihre Handynummer, mit denen ihr Kind beim Labor registriert wurde, stets aktuell ist. Bei Unklarheiten oder Änderungen informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Ihres Kindes.
Des Weiteren empfehle ich Ihnen, da es diesbzgl. häufig Rückfragen gibt, folgende Internetseite:
https://www.schulministerium.nrw./elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung.
Aufgrund der angespannten Lage bitte ich Sie die Schule nur nach vorheriger Anmeldung und nach der 2G+ Regel zu betreten. Sollten diesbzgl. Änderungen in der neuen Corona-Betreuungsverordnung aufgeführt sein, werden wir Sie unverzüglich informieren.
Mit freundlichen Grüßen
S. Kücken
(Schulleitung)
Unterricht ab dem 31.05.2021
Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich schon aus den Medien wissen, startet ab Montag, 31.05.2021 wieder regulärer Präsenzunterricht incl. Betreuungsangebot. Die Test- und Maskenpflicht bleiben selbstverständlich bestehen. Auch muss ich Sie als Eltern nach wie vor bitten, das Schulgelände nur nach vorheriger Terminabsprache und mit negativem Test zu betreten.
Der Sportunterricht findet in der Regel im Freien und ohne Maske statt. Sollte dies witterungsbedingt nicht möglich sein, findet er mit Maske in der Halle statt, wobei von Ausdauerbelastung abgesehen werden soll.
Die für den 04.06.2021 geplanten Bundesjugendspiele werden aufgrund der aktuellen Situation auch in diesem Jahr nicht stattfinden. Stattdessen ist an diesem Tag regulärer Unterricht nach Plan.
Die Zeugnisausgabe findet in diesem Jahr für die Klassen 1-3 in der Zeit vom 28.06.-01.07.2021 statt. Die vierten Klassen erhalten ihr Zeugnis am 02.07.2021. An diesem Tag endet der Unterricht für alle Kinder in Kirchheim um 10.35 Uhr und in Stotzheim um 11.30 Uhr.
In der Hoffnung, dass das kommende Schuljahr wieder ohne größere Einschränkungen sein wird, bedanke ich mich herzlich bei Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Engagement in den letzten Monaten, wünsche Ihnen gutes Durchhaltevermögen für die nächsten Wochen und einen erholsamen und unbeschwerten Sommer.
Mit freundlichen Grüßen
S.Kücken
(Schulleitung)
Aufnahme des Wechselunterrichts ab dem 10.05.21
Liebe Eltern,
am Montag, 10.05.2021 starten wir mit Gruppe 1 wieder mit dem Wechselunterricht. Gleichzeitig startet das PCR-Testverfahren mit den „Lolli-Tests“. Einen allgemeinen Informationsbrief vom Ministerium erhalten Sie im Anhang. Da diese Tests im Labor ausgewertet werden und die Schule im Falle eines positiven Pools nachmittags oder abends informiert wird, ist es unabdingbar, dass die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihres Kindes Sie auch zu dieser Zeit kontaktieren kann. Über die gewählte Form der Kontaktaufnahme informiert Sie die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihres Kindes.
Für den Fall, dass in dem Testpool Ihres Kindes ein positiver Fall auftritt, erhalten Sie einen „Lolli-Test“ für zu Hause. Eine Anleitung hierfür erhalten Sie ebenfalls im Anhang.
Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.schulministerium.nrw/lolli-tests.
Mit der Einführung der „Lolli-Tests“ werden allerdings ab sofort keine Schnelltests aus Testzentren als Alternative mehr akzeptiert.
Für den 14.05. (beweglicher Feiertag) und den 25.05. (Pfingstferien) haben wir eine Notbetreuungsgruppe eingerichtet. Sollten Sie für diese(n) Tag(e) einen Platz benötigen, melden Sie, falls noch nicht geschehen, bitte verbindlich bei Frau Behringer (laura.behringer@kja-bonn.de) für Stotzheim bzw. bei Frau Eich (sandra.eich@kja-bonn.de) für Kirchheim an.
Für alle weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne auch weiterhin telefonisch zu den o.g. Bürozeiten oder per Mail unter schulleitung@sah.euskirchen.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
S.Kücken
(Schulleitung)
Allgemeine Informationen zum „Lolli-Test“
Liebe Eltern,
direkt nach den Osterferien wurden die Selbsttests der Firma Siemens Healthcare GmbH allen Schulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt, um frühzeitig mögliche Infektionen mit SARS-CoV-2 erkennen zu können und deren Verbreitung zu begrenzen. Dem Ministerium für Schule und Bildung ist bewusst, dass sich diese Tests aufgrund ihrer Handhabung in den Grundschulen und Förderschulen nicht optimal durchführen lassen.
Daher hat das Ministerium parallel zur Beschaffung der aktuell an den Schulen zur Verfügung stehenden Selbsttests, eine altersangemessene, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus geprüft. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren steht nun für den Einsatz in den Grund- und Förderschulen bereit.
Das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen u. a. vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. In NRW finden bereits seit Inkrafttreten der 12. April 2021 zwei Tests pro Woche in den Schulen statt.
Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderschulen werden daher mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.
- Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?
Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.
- Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?
Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten. Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte in diesem Fall werden Sie in einem gesonderten Schreiben von der Schulleitung informiert. Für den Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung zuhause. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist.
An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.
Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests
Dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben. Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
die Schulleitung
Anleitung-Einzeltest-Labor
Brief der Schulleitung vom 23.04.2021
Liebe Eltern,
das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz) ist bereits heute Freitag, 23. April 2021 in Kraft getreten. Für den konkreten Schulbetrieb (Wechselunterricht/Distanzunterricht) vor Ort ist entscheidend, welcher Inzidenzwert in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt des Schulstandortes festgestellt wurde. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Maßgeblich für die Umsetzung in den einzelnen Schulen ist eine formale Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), die u.a. auf der Homepage des Ministeriums https://www.mags.nrw/ veröffentlicht werden wird.
Grundlage für die Feststellung des MAGS sind nach § 28b Abs. 1 IfSG die auf der Hompage des RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html veröffentlichten Sieben-Tage-Inzidenzen.
Diese lagen für den Kreis Euskirchen am
23.4. bei 198
22.4. bei 171
21.4. bei 141
20.4. bei 160.
Stand heute ist also nicht an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Schwellenwert von 165 überschritten.
Es ist aber damit zu rechnen, dass dies am morgigen Samstag der Fall sein wird, und damit die entsprechende Feststellung seitens des MAGS auch für den Kreis Euskirchen getroffen werden wird. Nach den Regelungen des IfSG wäre dann der Präsenzunterricht in den Schulen im Kreis Euskirchen bereits ab Montag, dem 26.04.2021 auszusetzen.
Somit gehen wir davon aus, dass wir ab sofort wieder in den Distanzunterricht wechseln und in der Schule nur eine Notbetreuung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KJA stattfindet.
Nähere Informationen zum Distanzunterricht erhalten Sie von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes.
Für die Notbetreuung gelten die Regelungen wie bisher. Sollte Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, geben Sie Ihrem Kind bitte am ersten Tag der Woche, an dem es die Notbetreuung in Anspruch nimmt, einen Zettel mit den Zeiten für die jeweilige Woche mit. Wir bitten Sie diese, für eine bessere Planung, auch verbindlich einzuhalten.
Nimmt Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch, ist es natürlich verpflichtet, sich zweimal wöchentlich in der Notbetreuung auf Covid 19 zu testen bzw. ein negatives Testergebnis einer anerkannten Teststelle vorzulegen.
Sollte der Inzidenzwert für heute widererwartend unter 165 liegen, bekommen Sie natürlich umgehend Bescheid. Ansonsten stehe ich Ihnen für weitere Fragen gerne ab Montag telefonisch zu den oben genannten Bürozeiten unter 02251/64539 oder per Mail unter schulleitung@sah.euskirchen.de zur Verfügung.
In der Hoffnung, dass wir möglichst bald und dann auch etwas länger wieder mit dem Präsenzunterricht starten dürfen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
S. Kücken
(Schulleitung)
Brief der Schulleitung vom 14.04.2021
Liebe Eltern,
aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf.
Seit dem 12. April gilt nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:
An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.
* Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben.
* Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).
* Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
* Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
* Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
* Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
* Das Datum der Selbtstests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.
* Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
* Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich – die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.
* Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist.
Dies ist eine Zusammenfassung der heutigen Schulmail, die meiner Meinung nach alle wesentlichen Punkte erfasst.
Ich freue mich also, Ihnen mitteilen zu können, dass wir am Montag wieder mit der Gruppe 2 im Wechselunterricht starten. Wir haben bereits diese Woche in der Notbetreuung mit der Testung begonnen und dort sehr positive Erfahrungen gesammelt. Die Testsituation wurde von dem Betreuungspersonal sehr gut und kindgerecht vorbereitet. Daher ist das Kollegium, das auch wieder vor eine neue Herausforderung gestellt wird, sehr positiv gestimmt und freut sich auf Ihre Kinder.
Für alle weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich weiterhin unter www.schulleitung@sah.euskirchen.de oder zu den oben genannten Bürozeiten unter 02251/64539 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
S.Kücken
(Schulleitung)
Brief der Schulleitung vom 08.04.2021
Liebe Eltern,
auch wenn wir gehofft hatten, dass der Schulbetrieb nach den Osterferien zumindest im Wechselunterricht weitergeht, muss ich Ihnen mitteilen, dass in der Zeit vom 12.-16.04.2021 noch einmal komplett auf Distanzunterricht umgestellt wird. Diese Zeit werden die Schulen nutzen, sich auf die danach geltende Testpflicht einzustellen. D.h. ab dem 19.04.2021 wird es ein Betretungsverbot ohne negativen Selbsttest geben. Nähere Informationen hierzu folgen.
Die notwendigen Informationen zum Distanzunterricht in der nächsten Woche erhalten Sie direkt von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes. Bitte beachten Sie, dass auch die Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtend ist.
Sollten Sie für die nächste Woche die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, geben Sie Ihrem Kind am Montag bitte das anhängende Formular ausgefüllt mit in die Schule. Für die Notbetreuung, die von dem Personal der KJA übernommen wird, gilt während der gesamten Zeit Maskenpflicht.
Ich denke, dass diese Regelung auch für Sie recht überraschend kommt und Sie zum Teil vor große organisatorische Herausforderungen stellt. Dennoch hoffe ich, dass wir auch diese Hürde noch schaffen und in naher Zukunft mit einer guten Teststrategie immer mehr zu einem normalen Schulbetrieb übergehen können.
Sollten Sie noch Fragen haben, erreichen Sie mich per Mail unter schulleitung@sah.euskirchen.de oder ab Montag wieder telefonisch zu den oben genannten Bürozeiten unter 02251/64539.
Bitte bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
S. Kücken
(Schulleitung)
Anlage zur Anmeldung
Brief der Schulleitung vom 04.03.2021
Euskirchen, 04.03.2021
Liebe Eltern,
da es bisher keine offizielle Schulmail dazu gibt, wie der Unterricht ab nächster Woche aussieht, gehen wir davon aus, dass es bis zu den Osterferien weitergeht wie in den vergangenen zwei Wochen. Das bedeutet wir starten am Montag, 08.03.2021 wieder mit Gruppe 1 im Präsenzunterricht.
Auch wenn es Ihnen sicherlich lästig ist, muss ich trotzdem erneut um eine Anmeldung für die Notbetreuung bitten. Bitte schicken Sie diese bis Samstag, 06.03.2021 12.00 Uhr mit Name des Kindes, Klasse, Gruppe 1 oder 2, den Tagen und den Uhrzeiten für die Sie die Notbetreuung bis zum 26.03.2021 in Anspruch nehmen müssen an schulleitung@sah.euskirchen.de . Mit der Anmeldung zur Notbetreuung versichern Sie nach wie vor, dass Ihr Kind nicht zu Hause betreut bzw. in Ruhe arbeiten kann. Kurzfristige Änderungen teilen Sie dann ab Montag bitte direkt für Stotzheim Frau Behringer (laura.behringer@kja-bonn.de) und für Kirchheim Frau Eich (sandra.eich@kja-bonn.de) mit.
Sollte sich widererwartend in den nächsten Tagen noch etwas ändern, informieren Sie die KlassenlehrerInnen.
Neben Corona möchte ich Sie darüber informieren, dass Frau Fürsatz ab den Osterferien in Mutterschutz geht. Darüber hinaus hat das Schulamt Frau Michels und Frau Kump ab Montag für sechs Wochen an eine Grundschule in Euskirchen abgeordnet.
Seit dieser Woche werden in Stotzheim alle Fenster ausgetauscht. Wir freuen uns sehr über die neuen Fenster und den in Kürze folgenden Sonnenschutz.
Beide Standorte sind jetzt mit Laptopwagen ausgestattet worden, so dass wir den digitalen Unterricht gemäß des Medienkompetenzrahmen NRW weiter ausbauen können.
Bei allen weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zu den o.g. Bürozeiten unter 02251/64539 oder per Mail unter schulleitung@sah.euskirchen.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
S.Kücken
(Schulleitung)
Brief der Schulleitung vom 16.02.2021
Liebe Eltern,
hier noch einige Informationen zum Start des Präsenzunterrichts.
Die Kinder haben die nächsten zwei Wochen in 2 Gruppen im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht. Die Gruppe 1 hat am 22.02./24.02./26.02./02.03. und 04.03. Präsenzunterricht. Die Gruppe 2 kommt demzufolge am 23.02./25.02./01.03./03.03. und 05.03. in die Schule. Ob Ihr Kind in Gruppe 1 oder 2 ist, wird Ihnen von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes mitgeteilt.
An den Präsenztagen haben die Klassen 1 vier, die Klassen 2 fünf und die Klassen 3 und 4 sechs Unterrichtsstunden.
Die OGS findet noch nicht statt!
Sollte Ihr Kind über den Präsenzunterricht hinaus Betreuung benötigen, schreiben Sie mir bitte bis Samstag, 20.02. eine Mail an schulleitung@sah.euskirchen.de mit dem Namen Ihres Kindes, der Klasse, den Tagen und den Zeiten, an denen Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nimmt. Mit einer Anmeldung zur Notbetreuung erklären Sie, dass Ihr Kind nicht zu Hause betreut werden kann.
Für die Präsenztage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände. Die Masken dürfen auch nur in Arbeitsphasen, in denen die LehrerInnen es ausdrücklich erlauben, abgenommen werden. Wir empfehlen das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken!
Wenn Ihr Kind morgens zur Schule kommt, geht es bitte direkt in seinen Klassenraum.
Darüber, wie es ab dem 05. März weitergeht, informieren wir Sie so schnell wie möglich.
Bis dahin,
bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
S.Kücken
(Schulleitung)
Brief der Schulleitung vom 11.02.2021
Kath. GSV Schule an der Hardtburg
Hauptstandort: Venusstr. 36, 53881 Euskirchen
Teilstandort: Einsteinstr. 35-37, 53881 Euskirchen
Tel.: 02251/64539
Liebe Eltern, 11.02.2021
am 22.Februar beginnt an den Grundschulen der Wechselunterricht. Sobald wir dazu die offizielle Schulmail erhalten haben, werden wir die beweglichen Ferientage intensiv zur Planung nutzen.
In der Zeit vom 17.-19. Februar findet wie bisher Distanzunterricht und die Notbetreuung statt. Sollte Ihr Kind auch bisher an der Notbetreuung teilgenommen haben, ist keine erneute Anmeldung für diese drei Tage erforderlich.
Alle erforderlichen Informationen für den Wechselunterricht erhalten Sie spätestens am 19. Februar über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Ihres Kindes.
Ich entschuldige mich schon einmal im Voraus, dass die Abfrage für die Notbetreuung während des Wechselunterrichts dann recht kurzfristig sein wird.
Bis dahin wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein paar entspannte Tage ohne Homeschooling und weiterhin viel Gelassenheit und Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
S. Kücken
(Schulleitung)
Brief der Schulleitung vom 19.01.2021
Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021
Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich den Medien bereits entnommen haben, bleiben alle Schulen voraussichtlich weiterhin bis zum 14. Februar geschlossen und es findet Distanzunterricht für alle Schüler statt. Für Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, besteht eine Notgruppe im Rahmen des für das Kind im Normalbetrieb geltenden Betreuungsumfangs.
„Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder –soweit möglich- zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.“
Sollten Sie dennoch auf die Notbetreuung angewiesen sein, teilen Sie mir bitte bis Sonntag, 24.01.2021 um 18.00 Uhr verbindlich mit, für welche Tage und welche Zeiten Ihr Kind einen Platz in der Notbetreuung benötigt. Dazu schreiben Sie bitte eine Mail mit dem Namen und der Klasse des Kindes und den benötigten Zeiten an schulleitung@sah.euskirchen.de. Sollten sich bei Ihnen arbeitsbedingt kurzfristige Änderungen ergeben, teilen Sie mir diese bitte ebenfalls mit.
Für diese Zeiten gilt weiterhin:
- Die Kinder müssen durchgängig einen Mund-Nasenschutz tragen.
- Die Kinder müssen den Mindestabstand zueinander und zu den LehrerInnen bzw. BetreuerInnen einhalten.
- Es findet kein Unterricht statt.
Der 12., 15. und 16. Februar sind bewegliche Ferientage und bleiben von dieser Regelung unberührt. An diesen Tagen finden kein Distanzunterricht und auch keine Notbetreuung statt. Sollte Ihr Kind einen Betreuungsvertrag haben und an diesen Tagen einen Platz in der OGS benötigen, schreiben Sie bitte ebenfalls bis zum 24.01.2021 eine Mail an Frau Behringer-Zeimetz (laura.behringer@kja.de) für den Standort Stotzheim oder an Frau Eich (sandra.eich@kja.de) für den Standort Kirchheim.
Die Zeugnisausgabe findet für die dritten Klassen im Zeitraum vom 25.-28.01.2021 und für die vierten Klassen am 29.01.2021 statt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Ihres Kindes oder schreiben mir eine Mail an schulleitung@sah.euskirchen.de.
Ich bin mir sicher, es ist gerade nicht leicht mit dem homeschooling. Daher danke ich Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Gelassenheit und hoffe, Sie kommen weiterhin alle gesund durch diese schwierige Zeit. Aber vor allem hoffe ich, dass wir in absehbarer Zeit wieder alle Kinder ohne erhöhtes Infektionsrisiko vor Ort beschulen können.
Mit freundlichen Grüßen
S. Kücken L.Behringer-Zeimetz
(Schulleitung) (OGS-Leitung)
Distanzunterricht bis zum 31.01.2021
https://www.schulministerium.nrw.de/startseite/regelungen-fuer-schulen-vom-11-bis-31-januar-2021
Brief der Schulleitung vom 07.01.2021
(zum Ausdrucken Lockdown11.-31.01.)
Liebe Eltern,
ich hoffe, Sie sind alle gesund ins neue Jahr gekommen.
Wie Sie sicherlich den Medien bereits entnommen haben, bleiben alle Schulen grundsätzlich bis zum 31. Januar geschlossen und es findet Distanzunterricht für alle Schüler statt. Hierzu erhalten Sie und Ihre Kinder alle nötigen Informationen über unsere Plattform LOGINEO lms. Sollte Ihrem Kind keinerlei Endgerät zur Verfügung stehen, setzen Sie sich bitte per Mail mit mir in Verbindung. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie und Ihr Kind auf die Plattform zugreifen können.
Für Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können, wird eine Notgruppe im Rahmen des für das Kind im Normalbetrieb geltenden Betreuungsumfangs eingerichtet.
„Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder –soweit möglich- zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.“
Sollten Sie dennoch auf die Notbetreuung angewiesen sein, teilen Sie mir bitte bis Sonntag, 10.01.2021 um 18.00 Uhr verbindlich mit, für welche Zeiten Ihr Kind einen Platz in der Notbetreuung benötigt. Dazu schreiben Sie bitte eine Mail an schulleitung@sah.euskirchen.de mit folgendem Text:
Mein Kind _________________________ (Name und Klasse des Kindes) benötigt einen Platz in der Notbetreuung für
Montags von __________ bis ___________ Uhr
Dienstags von __________ bis ___________ Uhr
Mittwochs von __________ bis ___________ Uhr
Donnerstags von __________ bis ___________ Uhr und
Freitags von __________ bis ___________ Uhr.
Für diese Zeiten gilt:
- Die Kinder müssen durchgängig einen Mund-Nasenschutz tragen.
- Die Kinder müssen den Mindestabstand zueinander und zu den LehrerInnen bzw. BetreuerInnen einhalten.
- Es findet kein Unterricht statt.
Der für den 01. Febrauar 2021 angekündigte Pädagogische Ganztag entfällt!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Ihres Kindes oder schreiben mir eine Mail an schulleitung@sah.euskirchen.de.
Ich hoffe, Sie kommen weiterhin alle gesund durch diese schwierige Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
S. Kücken L.Behringer-Zeimetz
(Schulleitung) (OGS-Leitung)
Brief der Schulleitung vom 11.12.2020
Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich den Medien bereits entnommen haben, ist die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler ab Montag aufgehoben. Das bedeutet für uns: Der Unterricht vor Ort sowie die OGS finden ganz normal statt. Sie haben aber die Möglichkeit, ihr Kind bei seiner Klassenlehrerin oder seinem Klassenlehrer vom Präsenzunterricht abzumelden. Für diese Kinder werden alle notwendigen Informationen und Arbeitsmaterialien auf LOGINEO lms zur Verfügung gestellt.
Da die Ferien auch hinten heraus um zwei Tage bis zum 11. Januar verlängert werden, teilen Sie mir bitte bis Mittwoch, 16.12.2020 verbindlich mit, wenn ihr Kind für den 7./8. Januar einen Platz in der Notbetreuung benötigt. Dazu schreiben Sie bitte eine Mail an schulleitung@sah.euskirchen.de mit folgendem Text:
Mein Kind _________________________ (Name und Klasse des Kindes) benötigt einen Platz in der Notbetreuung für
Donnerstag, 07.01.2021 von __________ bis ___________ Uhr
Freitag, 08.01.2021 von __________ bis ___________ Uhr.
Für diese beiden Tage gilt:
- Die Kinder müssen durchgängig einen Mund-Nasenschutz tragen.
- Die Kinder müssen den Mindestabstand zueinander und zu den LehrerInnen bzw. BetreuerInnen einhalten.
- Es findet kein Unterricht statt.
- Anstelle eines warmen Mittagessens gibt es Lunchpakete.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Ihres Kindes, melden sich telefonisch während der Bürozeiten oder schreiben mir eine Mail an schulleitung@sah.euskirchen.de.
Ich hoffe, Sie kommen alle gesund durch diese schwierige Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
S. Kücken
(Schulleitung)
Brief der Schulleitung vom 03.11.2020
Liebe Eltern,
aufgrund der neuen Coronaschutz-Verordnung und der allgemeinen Unsicherheit möchte ich Sie über einige Dinge informieren:
- Die vom MSB vorgeschriebenen Regeln für den Schulbetrieb lauten:
- Stoßlüften alle 20 Minuten,
- Querlüften wo immer es möglich ist,
- Lüften während der gesamten Pausendauer.
Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Wir bitten Sie darum, dass ihr Kind diese Maßnahme, für den Fall, dass es mit mehreren Kindern gemeinsam zur Schule geht, auch auf dem Schulweg und an Bushaltestellen umsetzt.
- Derzeit befinden sich ca. 10 Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Klassen unserer Schule in häuslicher Quarantäne. Speziell für die Eltern dieser Kinder, aber auch für alle andere Eltern heißt es in unserem Konzept zur Verknüpfung von Distanz- und Präsenzlernen:
Eine sachliche, transparente und zeitnahe Information aller am Schulleben Beteiligten ist wichtig und uns ein besonderes Anliegen. Ebenfalls wichtig und zur Gesunderhaltung unumgänglich sind aber auch kommunikationsfreie Zeiten. Für unseren Grundschulverbund heißt dies konkret: Die LehrerInnen beantworten eingegangene Mails (Alle LehrerInnen haben eine Dienstmailadresse Beispiel: m.mustermann@sah.euskirchen.de) zeitnah, jedoch nicht zwingend am gleichen Tag und auch nicht am Wochende. Telefonisch erreichen die Eltern die KollegInnen über die Schule unter 02251/64539, gegebenenfalls über Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter.
Das gesamte Konzept wird in Kürze auch auf unserer Homepage veröffentlicht.
- Da die Musikschulen in NRW aufgrund der neuen Verordnung geschlossen sind, entfällt der Elementarunterricht für die Erstklässler bis auf weiteres.
Alle weiteren Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.schule-an-der-hardtburg.euskirchen.de.
Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie mich jeder Zeit per Mail unter schulleitung@sah.euskirchen.de oder telefonisch zu den o.g. Bürozeiten.
Mit freundlichen Grüßen
(Schulleitung)
Corona-Pandemie: Wichtige Informationen für Einreisende ab dem 1.10.2020
Informationen ab dem 01.09.2020
ab dem 01.09.2020 gelten laut der Schulmail vom 31.08.20 des Schulministeriums folgende Regeln:
Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
Die Pflicht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, bleibt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bestehen. Ausschließlich im Unterricht wird davon abgesehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen, also auch während der Pausen.
Klarstellung zur Mitnahme auch von Kindern ohne Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV und im Schülerspezialverkehr
Bei der Nutzung des öffentichen Nahverkehrs ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Kinder verpflichtend.
Musikunterricht unter Coronabedingungen
Vorerst bis zum Beginn der Herbstferien ist das gemeinsame Singen im Klassenraum nicht erlaubt.
Schulsport unter Coronabedingungen
Der Sportunterricht soll zunächst bis zu den Herbstferien in der Regel im Freien stattfinden. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist nicht vorgesehen.
Kontaktsportarten (wie z.B. Ringen) sollen zunächst zurückgestellt werden. Der Schwimmunterricht soll unter Beachtung des Hygienekonzeptes der Bäder stattfinden. Im Moment gehen etwa die Hälfte der Euskirchener Grundschulen schwimmen. Zum Halbjahr wird dann gewechselt. An unserer Schule wird es dann voraussichtlich so aussehen, dass eine Klasse alle drei Wochen schwimmen geht und die komplette Wasserzeit nutzt.
Ganztags- und Betreuungsangebote
Auch für Ganztags- und Betreuungsangebote gilt ab dem 01.09.2020 die allgemeine Regel, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler in festen Betreuungsgruppen innerhalb der genutzten Gruppenräume nicht erforderlich ist. Dies gilt auch für abgegrenzte Außen- bzw. Spielflächen, wenn eine Durchmischung der Betreuungsgruppen ausgeschlossen ist. Ansonsten besteht die Pflicht zum Tragen einer MNB entsprechend den Regelungen im Schulbetrieb.Bezüglich der Teilnahmepflicht in Angeboten des offenen Ganztags gilt, dass eine möglichst regelmäßige Teilnahme gemäß Erlass anzustreben ist. Abweichungen von der regulären Teilnahmeverpflichtung können in Einzelfällen vor Ort geregelt werden.
Elterninfo – Wenn mein Kind zuhause erkrankt – Handlungsempfehlung des Schulministeriums
Auf Grund der geltenden Hygienevorschriften ist das Betreten des Schulgeländes für die Eltern untersagt.
Kontaktieren Sie bei Anliegen bitte das Sekretariat oder die betreffende Lehrperson per Mail.