Vertretungskonzept

 

Stand: Oktober 2017

Im Bildungsportal NRW des Schulministeriums heißt es:

Die öffentliche Wahrnehmung von Unterrichtsausfall ist so einfach wie eindeutig: Unterricht findet nur statt, wenn die Fachlehrkraft – wie im Stundenplan ausgewiesen – ihren Unterricht erteilt.

Zwischen diesem Idealfall und dem ersatzlosen Ausfall von Unterrichtsstunden existiert allerdings ein breites Spektrum an Möglichkeiten, der Abweichung vom Regelfall zu begegnen.

Zunächst: Der Ausfall von Unterricht kann verschiedene Ursachen haben. Das Spektrum reicht von der Erkrankung der Lehrkraft bis zur Fortbildungsveranstaltung oder Klassenfahrt, von vorhersehbar bis plötzlich. Ebenso vielfältig fallen die Reaktionen von Schulen darauf aus.

Vertretungskonzepte sind hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen vergleichbar. Sie basieren u.a. auf dem Landesbeamtengesetz (LBG, § 78a), den Regelungen des SGB, dem Schulgesetz (§§ 68,93), der Allgemeinen Dienstordnung (§ 11) und verschiedenen Runderlassen, u.a. zur Mehrarbeit. Gestaltungsmöglichkeiten bietet darüber hinaus das Programm „Geld statt Stellen“.

Grundschulen unterliegen einem besonderen Anspruch: Mehr als Schulen des tradierten dreigliedrigen Systems müssen sie – insbesondere als offene Ganztagsschulen im Primarbereich – für ihre Schülerinnen und Schüler und Eltern im Vertretungsfall besondere Antworten finden, um als verlässliche Einrichtung wahrgenommen zu werden. Um die Kontinuität eines verlässlichen Schulangebots zu sichern, sind vorausschauende gemeinsame inhaltliche Planungen und Absprachen der im Jahrgang unterrichtenden Lehrkräfte von besonderer Bedeutung.

Generell unterscheiden Grundschulen in ihrem Handlungsrepertoire zwischen kurzfristigem und längerfristigem Vertretungsbedarf: Kurzfristigem Bedarf wird durch die o.g. individuell ausgestalteten Maßnahmen begegnet. Sie werden durch einen Einsatz von Lehrkräften in Springstunden, Überstunden und bezahlte Mehrarbeit von Lehrkräften in Teilzeit ergänzt. Sollte eine langfristige Vertretungsregelung notwendig werden, erfolgt in Absprache mit der zuständigen Schulaufsicht die Anordnung von Mehrarbeit, Teilabordnungen, die Zuweisung von Lehrkräften aus der Vertretungsreserve oder die Einstellung als Elternzeitvertretung. In Schulverbünden finden die o.g. Maßnahmen auf den einzelnen Standort Anwendung, können aber auch standortübergreifend realisiert werden, z.B. indem am Hauptstandort Lerngruppen aufgeteilt werden, damit Lehrkräfte am Teilstandort eingesetzt werden können.

Krankheitsbedingter Vertretungsbedarf für 1-3 Tage:

Erkrankt eine Lehrkraft unserer Schule, informiert sie die Kollegin, die für den Vertretungsplan zuständig ist und die Schulleitung und mailt, sofern ihr Krankheitsbild dies zulässt, den Arbeitsplan für diesen Tag. Ist zunächst davon auszugehen, dass der Vertretungsbedarf für maximal 3 Tage gilt, entfällt für diese Zeit die Doppelbesetzung durch Regelschullehrer in den übrigen Klassen. Die Stunden, die dadurch nicht abgedeckt werden können, werden von den Sonderpädagoginnen, sofern diese nicht hauptverantwortlich in einer Klasse unterrichten, übernommen.

Sollten mehrere Lehrkräfte gleichzeitig ausfallen und die genannte Maßnahme nicht ausreichen, wird gegebenenfalls eine Klasse auf die anderen Lerngruppen aufgeteilt. Für diesen Fall haben die Kinder Vertretungsmappen in ihren Klassen, in denen sie dann in den zugeteilten Lerngruppen selbstständig arbeiten. Allerdings haben wir uns darauf festgelegt, dass keine erste Klasse aufgeteilt wird.

Krankheitsbedingter Vertretungsbedarf für 3 Tage – c.a. 3 Wochen:

Erkrankt eine Lehrkraft länger, wird ein neuer Stundenplan erstellt. Bei dem neuen Stundenplan fallen dann evtl. die Doppelbesetzungen, die AGs und falls notwendig zusätzliche Förderstunden weg.

Krankheitsbedingter Vertretungsbedarf für mehr als 3 Wochen:

Bei langfristigem Vertretungsbedarf ordnet die Schulleitung gegebenenfalls Mehrarbeit an und bittet die zuständige Schulaufsicht um Teilabordnungen, die Zuweisung von Lehrkräften aus der Vertretungsreserve oder die Einstellung als Elternzeitvertretung.

Vertretungsbedarf aufgrund von Ausflügen, Teilnahme an einer Fortbildung o.ä.:

In diesen Fällen greifen prinzipiell die gleichen Maßnahmen. Allerdings sind die Lehrkräfte angehalten, den Unterricht mit ihren KollegInnen abzusprechen und vorzubereiten. Auch ist es in solchen Fällen ihre Aufgabe gegebenenfalls Fachlehrer, die BetreuerInnen aus dem Nachmittagsbereich, Schulbegleiter-Innen,… zu informieren und Pausenaufsichten und Lehrerstunden im Nachmittagsbereich zu tauschen.