Konzept Übergang KiTa – GS

 

Stand: September 2017

Im Bildungsportal NRW des Schulministeriums heißt es:

Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist für jedes Kind eine neue und spannende Erfahrung. Um den Kindern die Unsicherheit vor der neuen Situation zu nehmen und am bisherigen Bildungsverlauf anzuknüpfen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung, Grundschule und Elternhaus besonders wichtig. Diese Zusammenarbeit ermöglicht einen gelungenen Übergang.

Begonnene Bildungsprozesse können weitergeführt und damit eine Kontinuität in den Bildungsbiografien der Kinder gewährleistet werden. Grundlage dafür ist das gemeinsame Bild vom Kind als Akteur seiner Entwicklung. Die Individualität jedes einzelnen Kindes bildet hierbei den Mittelpunkt des pädagogischen Handelns. Dieses Bildungsverständnis liegt auch den Bildungsgrundsätzen 0-10 zugrunde, die die Grundlage für die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule bilden. Ebenso bieten die Bildungsgrundsätze Anregungen für das pädagogische Handeln in Kindertageseinrichtung und Grundschule.

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

 

Anmeldung:

Nach den Sommerferien erhalten alle Eltern schulpflichtiger Kinder einen Brief von der Stadt Euskirchen mit den nächstgelegenen Grundschulen jeder konfessionellen Ausrichtung und deren Anmeldeterminen, die für gewöhnlich um die Herbstferien herum liegen. Zu dem telefonisch vereinbarten Anmeldetermin kommen die Eltern mit ihrem Kind, dem Anschreiben der Stadt und einer Kopie der Geburtsurkunde.

Während die Sekretärin mit den Eltern die Formalitäten regelt, verschafft sich die Schulleitung einen ersten Eindruck von dem einzuschulenden Kind, indem sie grundlegende Fähigkeiten im Bereich Sprache und Motorik überprüft. Anschließend führt die Schulleitung ein erstes Gespräch mit den Eltern.

Nach der Anmeldung an der Schule erhalten die Eltern einen Termin beim Gesundheitsamt zur schulärztlichen Untersuchung.

Eine Lehrerin der Schule besucht das Kind in seinem Kindergarten, um sich einen ersten Eindruck zu machen und sich gegebenenfalls, falls die Schweigepflichtsentbindung von Seiten der Eltern vorliegt, mit der Erzieherin auszutauschen.

Sollten keine schwerwiegenden gesundheitlichen Gründe gegen eine Einschulung vorliegen, erhalten die Eltern meist kurz nach den Osterferien die Aufnahmebestätigung der Schule.

 

Schnuppertag:

Kurz vor den Sommerferien laden wir die zukünftigen Erstklässler zu einem Schnuppertag in die Schule ein. An diesem Tag lernen die Kinder ihre zukünftige Klassenlehrerin und die für diese Klasse zuständige Sonderpädagogin kennen und haben eine Stunde „Unterricht“ im Klassenverband.

 

Informationsabend:

Auch die Eltern werden kurz vor den Sommerferien zu einem Informationsabend in die Schule eingeladen. An diesem Abend werden die Eltern durch die Schulleitung, die Fördervereinsvorsitzenden, die OGS-Leitung und einen Lehrer der Musikschule allgemein informiert, bevor die KlassenlehrerInnen klassenspezifische Dinge besprechen.

 

Runder Tisch:

Einmal jährlich zwischen den Oster- und Sommerferien findet ein Austausch zwischen allen Kindertagesstätten, die Kinder an unsere Schule abgeben und der Schule statt. An diesem Austausch nehmen neben den Vertretern der jeweiligen Kindertagesstätten die Schulleitung, die Sonderpädagoginnen und die Lehrerinnen der zukünftigen ersten Klassen teil.

 

 

Förderkonferenzen:

Sollte bei einem Kind schon vor der Einschulung der Bedarf einer sonderpädagogischen Förderung offensichtlich sein, finden bereits im Vorfeld der Einschulung erste Förderkonferenzen, an denen die Erziehungsberechtigten, Vertreter der Kindestagesstätte, Vertreter der Schule und gegebenenfalls Therapeuten teilnehmen, statt, um dem Kind einen guten Schulstart zu ermöglichen.

 

Schulbegleiter:

In einigen Fällen beantragen die Eltern bereits im Vorfeld beim Jugendamt eine Schulbegleitung, die das Kind während des Vormittags in der Schule eins zu eins betreut.

 

Einschulung:

Am zweiten Tag nach den Sommerferien findet vor oder nach einem kurzen Gottesdienst in der Turnhalle die Einschulungsfeier, an der auch die Kindertagesstätten mit einigen Kindern teilnehmen, statt.

 

Erste Schulwochen:

In den ersten Schulwochen ist der Einsatz der Sonderpädagoginnen in den ersten Klassen besonders intensiv, um die KlassenlehrerInnen dabei zu unterstützen, das Bild über den Entwicklungsstand der Kinder gegebenenfalls durch die Durchführung zusätzlicher Tests abzurunden.